Die Vorladung zum Verkehrsunterricht ist ein von den Verwaltungsgerichten anfechtbarer Verwaltungsakt …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Die Vorladung zum Verkehrsunterricht ist ein von den Verwaltungsgerichten anfechtbarer Verwaltungsakt (Anschluß an BVerfG, Beschl. vom 23.05.1967, NJW 1967 S. 1221 ; BVerwG, Urteil vom 22.05.1958, BVerwGE 6, S. 354). Sie rechtfertigt sich als Maßnahme zur Hebung der Verkehrsdisziplin bei Mißachtung der Verkehrsvorschriften sowohl dann, wenn der Betroffene die Verkehrsvorschriften nicht beherrscht, als auch dann, wenn er sie nicht befolgen will.