Berichtigung von Zinsangabe in Urteil KI-Titel
Schreibfehler · Zinsen · ZPO § 319 · Urteilsberichtigung
Zivilrecht
Tenor
Das Urteil vom 09.02.2022 wird hinsichtlich des Tenors wie folgt berichtigt:
Statt
„Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.125,- Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten seit dem 1.5.2019 zu zahlen.“
muss es richtig heißen:
„Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.125,- Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1.5.2019 zu zahlen.“
Gründe
Die Berichtigung erfolgt von Amts wegen gemäß § 319 ZPO wegen eines Schreibfehlers.
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