AG Einbeck · Niedersachsen Urteil LS

Die verletzte Person erhält wegen eines Hundebisses 300 DM Schmerzensgeld.

Zivilrecht

Leitsatz

Die verletzte Person erhält wegen eines Hundebisses 300 DM Schmerzensgeld. Sie erlitt eine 3, 5 cm lange Bißwunde an der rechten Hüfte mit Bluterguß. Die Verheilung war komplikationslos. 4 Starrkrampfvorbeugungsinjektionen waren erforderlich. Auf die Genugtuungsfunktion kam es nicht an.