VGH Hessen 4. Senat Urteil LS

Zur Auslegung eines Schreibens der Behörde als Verwaltungsakt.

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Zur Auslegung eines Schreibens der Behörde als Verwaltungsakt.

2. Zur Auslegung eines Schreibens der Klägerin als Widerspruch.

3. Erforderliche Unterlagen für Bauanträge betr. Plakatanschläge (Werbetafeln).

4. Nichtbescheidung eines Bauantrags wegen angeblich ungenügender Bauvorlagen.