Bewilligt der Träger der Sozialhilfe einmalige Leistungen für Bekleidung als Pauschalen für bestimmte …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Bewilligt der Träger der Sozialhilfe einmalige Leistungen für Bekleidung als Pauschalen für bestimmte Zeitabschnitte, so ist er nicht berechtigt, allgemein (ohne Anlaß im Einzelfall) Verwendungsnachweise zu fordern und an die Weigerung des Hilfeempfängers, der Forderung nachzukommen, Sanktionen zu knüpfen.