Geldansprüche können nicht mittels einer Grundrechtsklage vor dem Staatsgerichtshof geltend gemacht werden.
Verfassungsrecht
Leitsatz
Geldansprüche können nicht mittels einer Grundrechtsklage vor dem Staatsgerichtshof geltend gemacht werden.
Permalink
Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten:https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022081