OLG Hamm – 5 Ws 14/12
Strafrecht Beschwerde verworfen
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird aus den ausführlichen und in jeder Hinsicht zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses, die durch das Vorbringen der Beschwerdeführerin - insbesondere auch mit Schriftsatz ihres Verteidigers vom 23. Januar 2012 - nicht in Frage gestellt werden, auf deren Kosten (§ 473 Abs. 1 StPO) verworfen.