OVG Niedersachsen Urteil zitiert von 1

OVG Niedersachsen – 7 K 3678/91

Verwaltungsrecht Klage abgewiesen

Tenor

7 K 3677/91:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 2) Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu 1) sind nicht zu erstatten.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe des festgesetzten Erstattungsbetrages abwenden, wenn nicht die jeweilige Vollstreckungsgläubigerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

7 K 3678/91:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 2). Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu 1), sind nicht zu erstatten.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe des festgesetzten Erstattungsbetrages abwenden, wenn nicht die jeweilige Vollstreckungsgläubigerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Hinweis: verbundenes VerfahrenVolltext siehe unter OVG Niedersachsen - 09.11.1993 - AZ: 7 K 3677/91