VerfGH NRW VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN Beschluss

Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Rechtsverletzung und Rechtswegerschöpfung KI-Titel

Verfassungsbeschwerde · Zulässigkeit · Rechtswegerschöpfung · Landesverfassung · VerfGHG

Verfassungsrecht Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. Die Möglichkeit der Verletzung der Beschwerdeführerin in einem ihrer in der Landesverfassung enthaltenen Rechte sowie eine ordnungsgemäße Rechtswegerschöpfung sind nicht hinreichend aufgezeigt (vgl. § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1, § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG).