VG Gelsenkirchen · Nordrhein-Westfalen Beschluss

Abweisung des Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz KI-Titel

vorläufiger Rechtsschutz · Antrag abgelehnt · Kostenfestsetzung

Verwaltungsrecht

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

2. Der Streitwert wird auf 3.000 € festgesetzt.

Gründe

2

1. Der Antrag wird abgelehnt.