VG Gelsenkirchen · Nordrhein-Westfalen Beschluss
Abweisung des Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz KI-Titel
vorläufiger Rechtsschutz · Antrag abgelehnt · Kostenfestsetzung
Verwaltungsrecht
Tenor
1. Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.
2. Der Streitwert wird auf 3.000 € festgesetzt.
Gründe
2 1. Der Antrag wird abgelehnt.