StGH Hessen Beschluss LS

Angebliche Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung einer Gemeindewahl können vom Staatsgerichtshof im Rahmen …

Verfassungsrecht

Leitsatz

Angebliche Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung einer Gemeindewahl können vom Staatsgerichtshof im Rahmen der Grundrechtsklage nur dann überprüft werden, ob sie Grundrechtsverletzungen enthalten.

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