Angebliche Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung einer Gemeindewahl können vom Staatsgerichtshof im Rahmen …
Verfassungsrecht
Leitsatz
Angebliche Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung einer Gemeindewahl können vom Staatsgerichtshof im Rahmen der Grundrechtsklage nur dann überprüft werden, ob sie Grundrechtsverletzungen enthalten.
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