Freispruch wegen nicht nachgewiesener gefährlicher Körperverletzung KI-Titel
Gefährliche Körperverletzung · Freispruch · Tatsächliche Unklarheit · Beweislast · StPO
Tenor
In der Strafsache
wegen gefährlicher Körperverletzung
hat das Amtsgericht Düsseldorf
aufgrund der Hauptverhandlung vom 18.07.2024,
an der teilgenommen haben:
Richterin am Amtsgericht E.
als Richterin
Referendar X.
als Vertreter der Staatsanwaltschaft Düsseldorf
Justizamtsinspektor D.
als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle
für Recht erkannt:
Der Angeklagte wird auf Kosten der Staatskasse, der auch die notwendigen Auslagen auferlegt werden, freigesprochen.
Gründe
(abgekürzt gemäß § 267 Abs. 5 StPO)
Der Schuldvorwurf ergibt sich aus dem zugelassenen Anklagesatz.
Der Angeklagte war freizusprechen, weil die ihm zur Last gelegte Straftat aus tatsächlichen Gründen nicht festgestellt werden konnte.
Die Kostenentscheidung ergibt sich aus den §§ 464, 467 StPO.
E.