Ein Kfz-Führer, der durch Winkzeichen einem anderen Kfz-Führer zu verstehen gibt, daß er weiterfahren soll …
Zivilrecht
Leitsatz
Ein Kfz-Führer, der durch Winkzeichen einem anderen Kfz-Führer zu verstehen gibt, daß er weiterfahren soll, ist für den durch einen Dritten verursachten Schaden am Pkw des dem Zeichen folgenden Fahrers nach den Grundsätzen der unerlaubten Handlung mitverantwortlich.