Beschluss des Gerichtshofes (Erste Kammer) vom 19. November 1998. - Anne-Marie Toller gegen Kommission der …
Anne-Marie Toller gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften
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61998O0149
Beschluss des Gerichtshofes (Erste Kammer) vom 19. November 1998. - Anne-Marie Toller gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Offensichtlich unzulässiges und offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel. - Rechtssache C-149/98 P. Sammlung der Rechtsprechung 1998 Seite I-07623
Leitsätze Schlüsselwörter Rechtsmittel - Rechtsmittelgründe - Fehlerhafte Tatsachenwürdigung - Unzulässigkeit (EG-Vertrag, Artikel 168a; EG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 51) Leitsätze Ein Rechtsmittel kann gemäß Artikel 168a des Vertrages und Artikel 51 der Satzung des Gerichtshofes nur auf Gründe gestützt werden, die sich auf die Verletzung von Rechtsvorschriften beziehen und jede Tatsachenwürdigung ausschließen.