OLG Oldenburg · Niedersachsen Beschluss LS

Der auf die Hauptverhandlung folgende Verfahrensabschnitt unterliegt bis zur Rechtskraft der Entscheidung dem …

Strafrecht

Leitsatz

Der auf die Hauptverhandlung folgende Verfahrensabschnitt unterliegt bis zur Rechtskraft der Entscheidung dem Beschleunigungsgebot in Haftsachen. Die erheblich verspätete Vorlage der Akten dem Revisionsgericht infolge unnötiger innerbehördlicher Vorgänge stellt eine gröbliche Mißachtung dieses Beschleunigungsverbotes dar.