Die Voraussetzungen für die Anerkennung als Sowjetzonenflüchtling können durch den eigenen Vortrag des …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Die Voraussetzungen für die Anerkennung als Sowjetzonenflüchtling können durch den eigenen Vortrag des Betroffenen nur dann glaubhaft gemacht werden, wenn die Angaben frei von Widersprüchen sind.
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