Kostenfestsetzung bei verfahrenslosen ZPO-Verfahren KI-Titel
§ 91 I ZPO · erstattungsfähige Kosten · Verfahrenslosigkeit · Fahrtkosten · Verdienstausfall
Zivilrecht Rechtsmittel zurückgewiesen
Tenor
wird der Kostenfestsetzungsantrag des Beklagten vom 12.12.2008 zurückgewiesen.
Gründe
2
Bei den von dem Beklagten geltend gemachten Kosten handelt es sich nicht um erstattungsfähige Kosten gem. § 91 I ZPO.
3
Da in vorliegendem Verfahren kein Termin stattgefunden hat, sind weder Fahrtkosten noch Verdienstausfall erstattungsfähig. Ebensowenig kann der Beklagte eine Post- und Telekommunikationspauschale geltend machen.
4
Der Antrag war daher zurückzuweisen.
5
Köln, 23.02.2010 Amtsgericht