OLG Oldenburg – 12 WF 142/03
Familienrecht Beschwerde zurückgewiesen
Tenor
Die Verfahren 12 WF 141/03 und 12 WF 142/03 werden miteinander verbunden. Es führt 12 WF 141/03.
Die sofortige Beschwerde des Verfahrenspflegers gegen den Festsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Lingen vom 17. November 2003 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Verfahrenspfleger auferlegt.
Beschwerdewert: bis zu 5.500 EUR
Hinweis: Verbundenes VerfahrenVolltext siehe unter: OLG Oldenburg - 22.03.2004 - AZ: 12 WF 141/03