Vergleich geschlossen nach Inaugenscheinnahme der Dashcam-Aufzeichnung
Zivilrecht
Tenor
Prozessvergleich:
1. Die Beklagten verpflichten sich als Gesamtschuldner, an den Kläger weitere 1.131,69 € zu zahlen.
2. Damit sind alle streitgegenständlichen Ansprüche erledigt.
3. Von den Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen tragen der Kläger 4/5 und die Beklagten als Gesamtschuldner 1/5 mit Ausnahme der Einigungsgebühr, die jede Partei bei sich behält.
Laut vorgespielt und genehmigt.
Beschlossen und verkündet:
Der Streitwert des Berufungsverfahrens beträgt 5.867,36 €. Der Vergleich hat keinen Mehrwert.
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