FG Baden-Württemberg 4. Senat Urteil 22.03.2017 4 K 3694/15 Keine Werbungskostenabzugsbegrenzung für das Arbeitszimmer eines Gerichtsvollziehers Wandel des Berufsbilds "Gerichtsvollzieher" Steuerrecht ✓ AbgeändertZitieren