Nach dem NJagdG besteht kein generelles Verbot, Wild ausschließlich zum Zwecke der Jagd auszusetzen.
Verwaltungsrecht Abgeändert
2 Entscheidungen der Bundes- und Landesgerichte zu § 1b LJagdG – neueste zuerst, mit Aktenzeichen, Leitsatz und Volltext.
2 Entscheidungen