BVerfG Zweiter Senat Beschluss

Keine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung in Sachen "Europäische Bankenunion"

Keine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung in Sachen "Europäische Bankenunion" - weitere Aufklärung des Sachverhalts nicht veranlasst

Verfassungsrecht

Tenor

Der Antrag der Beschwerdeführer vom 1. März 2019 auf Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung wird abgelehnt.

Gründe

1

Die Beschwerdeführer hatten im Verfahren ausreichend Gelegenheit, sich schriftlich und mündlich zu äußern. Für eine weitere Aufklärung des Sachverhalts, insbesondere durch die beantragte Anhörung des Verbandes öffentlicher Banken und des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, sieht der Senat keinen Anlass (vgl. BVerfGE 8, 47 <50 f.>).