BVerwG 1. Senat Beschluss zitiert von 4

Revisionszulassung: Sach- und Rechtslage bei der Entscheidung über (nachträglichen) Aufnahmeantrag und bei …

Revisionszulassung; Sach- und Rechtslage bei der Entscheidung über (nachträglichen) Aufnahmeantrag und bei Antrag über Ausstellung einer Spätaussiedlerbescheinigung

Verwaltungsrecht

Gründe

1

Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zuzulassen, weil sie dem Senat Gelegenheit zur weiteren Klärung geben kann, welche Sach- und Rechtslage bei der Entscheidung über einen (nachträglichen) Aufnahmeantrag und einen Antrag über Ausstellung einer Spätaussiedlerbescheinigung nach § 15 Abs. 1 BVFG zu Grunde zu legen ist.