OLG Oldenburg · Niedersachsen Urteil LS

Begibt sich ein Arzt mit der von ihm vorgeschlagenen Behandlungsmethode auf Neuland mit ungeklärten Risiken …

Zivilrecht

Leitsatz

1. Begibt sich ein Arzt mit der von ihm vorgeschlagenen Behandlungsmethode auf Neuland mit ungeklärten Risiken (hier: endoskopische Blinddarmoperation 1991), so muß die Aufklärung besonders umfassend erfolgen.

2. DM 30 000 Schmerzensgeld wegen der eingriffsberechtigten Folgeoperationen und - behandlungen.