VGH HessenFachsenat für Personalvertretungssachen (Land)Beschluss LS
Daß der Personalrat "bei der Beförderung" mitbestimmt, bedeutet, daß die Beförderung eines bestimmten Beamten …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Daß der Personalrat "bei der Beförderung" mitbestimmt, bedeutet, daß die Beförderung eines bestimmten Beamten vorgesehen ist. Die Auswahl unter mehreren Bewerbern ist Sache der verantwortlichen Behörde.