VGH Hessen Fachsenat für Personalvertretungssachen (Land) Beschluss LS

Daß der Personalrat "bei der Beförderung" mitbestimmt, bedeutet, daß die Beförderung eines bestimmten Beamten …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Daß der Personalrat "bei der Beförderung" mitbestimmt, bedeutet, daß die Beförderung eines bestimmten Beamten vorgesehen ist. Die Auswahl unter mehreren Bewerbern ist Sache der verantwortlichen Behörde.