BGH 3. Strafsenat Beschluss

Einziehung von Taterträgen in Höhe von 700 € als Gesamtschuldner KI-Titel

BGH, Beschluss vom 25. Januar 2023 - 3 StR 374/22

Strafrecht Abgeändert

Tenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Kleve - Auswärtige Strafkammer in Moers - vom 25. Mai 2022 wird als unbegründet verworfen; jedoch wird der Ausspruch über die Einziehung aus den Gründen der Antragsschrift des Generalbundesanwalts dahin geändert, dass gegen den Angeklagten - über die Einziehung des Wertes von weiteren Taterträgen in Höhe von 200 € hinaus - die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 700 € als Gesamtschuldner angeordnet wird.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.