OLG Hamm · Nordrhein-Westfalen 18. Zivilsenat Beschluss

OLG Hamm – 18 W 34/10

Zivilrecht

Tenor

Der Senatsbeschluss vom 30.08.2010 wird gem. § 121 Abs. 1 ZPO von Amts wegen dahingehend ergänzt, dass der Antragstellerin in ihrer Eigenschaft als Insolvenzverwalterin über das Vermögen der A sie selbst als Rechtsanwältin beigeordnet wird.

Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.