Das Landwirtschaftsministerium Württemberg-Baden hat den Ölmühlenpreisausgleich bei den Mittelmühlen in …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Das Landwirtschaftsministerium Württemberg-Baden hat den Ölmühlenpreisausgleich bei den Mittelmühlen in stellvertretender Wahrnehmung von Rechten und Pflichten der vormaligen Vorrats- und Einfuhrstelle für Fette und Eier durchgeführt. - Anschluss an BVerwGE 6, 282; Urteil vom 29.01.1960 - VII C 120/59 - nur zum Teil veröffentlicht in NJW 60, 1316; Urteil vom 07.03.1958 - VII C 8.57 - NJW 58, 1107.
2. Zurückverweisung an die Vorinstanz unter entsprechender Anwendung von § 130 Abs. 1 Nr. 1 VwGO, wenn das Verwaltungsgericht sich mit dem eigentlichen Streitgegenstand noch nicht befasst hat.