Den freien Informationszugang auslösende "Maßnahmen zum Schutz der Umweltbereiche" im Sinne von § 3 Abs 2 Nr …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Den freien Informationszugang auslösende "Maßnahmen zum Schutz der Umweltbereiche" im Sinne von § 3 Abs 2 Nr 3 UIG sind nur solche, die unmittelbar eine Verbesserung der Umweltverhältnisse zum Ziel haben. Dazu gehören etwa Genehmigungsbescheide oder Überwachungsmaßnahmen nach dem Immissionsschutz-, dem Abfall-, Wasser- oder Naturschutzrecht. Dem nur mittelbar dienende Maßnahmen, wie etwa die finanzielle Förderung umweltverbessernder Verfahren, fallen nicht darunter.