EuGH Urteil

Vertragsverletzung – Nichtdurchführung des Urteils 5/86

Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien

Europarecht

Tenor

1) Das Königreich Belgien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Artikel 5 EWG-Vertrag verstossen, daß es nicht die zur Durchführung des Urteils des Gerichtshofes vom 9. April 1987 erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat.

2) Das Königreich Belgien trägt die Kosten des Verfahrens.