BVerfG 2. Kammer des Ersten Senats Einstweilige Anordnung

Nochmalige Wiederholung einer einstweiligen Anordnung, Untersagung der Vergabe von Notfallrettungs- und …

Nochmalige Wiederholung einer einstweiligen Anordnung, Untersagung der Vergabe von Notfallrettungs- und Krankentransportkapazitäten in Leipzig

Verfassungsrecht

Tenor

Die einstweilige Anordnung vom 27. Juni 2008, wiederholt mit Beschlüssen vom 7. Januar, 29. Juni und 10. Dezember 2009, wird für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens jedoch bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt (§ 32 Abs. 6 Satz 2 BVerfGG).