VGH Hessen 4. Senat Urteil LS

Beweisaufnahme nur in der mündlichen Verhandlung, wenn kein Mitglied des Gerichts beauftragt oder gar kein …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Beweisaufnahme nur in der mündlichen Verhandlung, wenn kein Mitglied des Gerichts beauftragt oder gar kein anderes Gericht ersucht wird (§ 96 Abs. 1, 2 VwGO). Verstoß hiergegen ist ein wesentlicher Fehler des Verfahrens (wie OS IV 104/65, Urt. v. 26.04.1966).

2. Zur Frage der Verunstaltung (§ 29 Abs. 1 HBO).