Berichtigung von Datumsangaben in Sozialleistungsbescheid KI-Titel
Berichtigung · Datumsfehler · Sozialleistung · SGG
Sozialrecht
Tenor
Das Urteil vom 20. Januar 2021 wird dahingehend berichtigt, dass es auf Seite 8 heißen muss:
im vierten Absatz „27. November 2015 bis 31. Dezember 2015“ statt 2016;
im fünften Absatz „2015“ statt 2017.
Diese Entscheidung kann nicht angefochten werden (§ 177 SGG).
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