BVerwG 2. Senat Beschluss zitiert von 1

Disziplinare Ahndung eines Fördermittelbetrugs durch Hochschullehrer

Disziplinare Ahndung eines Fördermittelbetrugs durch Hochschullehrer; Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung

Verwaltungsrecht

Gründe

1

Die Revision des Beklagten ist zuzulassen, weil die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 67 Satz 1 LDG NRW i.V.m. § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat.

2

Das Revisionsverfahren erscheint geeignet, zur Klärung der Frage beizutragen, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen es einen besonderen Erschwerungsgrund für die Bemessung einer Disziplinarmaßnahme - hier: Entfernung aus dem Beamtenverhältnis - darstellt, dass es sich um ein dienstliches Fehlverhalten bei der Erfüllung der Dienstaufgaben eines Hochschullehrers handelt (Hochschullehrer-"Malus").