BGH 2. Strafsenat Beschluss zitiert von 1

Schwere Brandstiftung bei einem einheitlichen, teils gewerblich, teils zu Wohnzwecken genutzten Gebäude

Strafrecht

Tenor

Der Senat tritt der Ansicht des anfragenden 4. Strafsenats bei (vgl. Beschluss des Senats vom 17. November 2010 - 2 StR 399/10, NJW 2011, 1091). An der im Beschluss vom 19. Juli 2007 - 2 StR 266/07 - geäußerten Rechtsauffassung wird nicht festgehalten.

Fischer Appl Schmitt

Krehl Ott