Klage einer natürlichen oder juristischen Person gegen einen Mitgliedstaat
Hans Molter gegen Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmittel – Klage einer natürlichen oder juristischen Person gegen einen Mitgliedstaat – Offensichtliche Unzuständigkeit des Gerichts
Tenor
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Herr Molter trägt seine eigenen Kosten.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Achte Kammer) vom 12. August 2009 in der Rechtssache Molter/Deutschland (T-141/09), mit dem das Gericht die Klage auf Vorlage eines Vorabentscheidungsersuchens über die Auslegung des Gemeinschaftsrechts auf dem Gebiet der Nichtdiskriminierung, hilfsweise auf Ersatz des Schadens, der durch die Verletzung der Verpflichtung der deutschen Gerichte, den Gerichtshof mit einer Vorlagefrage zu befassen, entstanden sein soll, wegen offensichtlicher Unzuständigkeit abgewiesen hat