EuG Achte Kammer Urteil zitiert von 1

Staatliche Beihilfen – Schiffbau

Cantieri Navali Termoli SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Staatliche Beihilfen – Schiffbau – Auftragsbezogene Betriebsbeihilfen – Antrag auf Verlängerung der in Art. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1540/98 vorgesehenen Frist für die Ablieferung eines Schiffes – Kausalzusammenhang zwischen dem außergewöhnlichen Ereignis und der Verzögerung

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Cantieri Navali Termoli SpA trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2006/948/EG der Kommission vom 4. Juli 2006 über die staatliche Beihilfe, die Italien zugunsten der Cantieri Navali Termoli SpA gewähren will (ABl. L 383, S. 53)