EAGFL – Abteilung Garantie
Hellenische Republik gegen Europäische Kommission
EAGFL – Abteilung Garantie – Von der gemeinschaftlichen Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben – Verarbeitung von Tomaten und Lagerung von Reis – Schlüsselkontrollen – Integriertes System zur Verwaltung und Kontrolle bestimmter gemeinschaftlicher Beihilferegelungen – Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Hellenische Republik trägt die Kosten.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2009/721/EG der Kommission vom 24. September 2009 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 257, S. 28)