EuG Siebte Kammer Urteil zitiert von 5

EAGFL – Abteilung Garantie

Hellenische Republik gegen Europäische Kommission

EAGFL – Abteilung Garantie – Von der gemeinschaftlichen Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben – Verarbeitung von Tomaten und Lagerung von Reis – Schlüsselkontrollen – Integriertes System zur Verwaltung und Kontrolle bestimmter gemeinschaftlicher Beihilferegelungen – Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Hellenische Republik trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2009/721/EG der Kommission vom 24. September 2009 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 257, S. 28)