BVerfG 3. Kammer des Ersten Senats Prozesskostenhilfebeschluss

PKH-Gewährung und Beiordnung eines Rechtsanwalts

Verfassungsrecht

Tenor

Der Beschwerdeführerin wird Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Herrn G. c/o Rechtsanwälte S. gewährt.