EuG Erste Kammer Beschluss

Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke GENERAL BEARING CORPORATION

General Bearing Corp. gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)

Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke GENERAL BEARING CORPORATION – Absolutes Eintragungshindernis – Fehlende Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009

Europarecht

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

2. Die General Bearing Corp. trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 16. Juli 2009 (Sache R 73/2009-1) über die Anmeldung des Wortzeichens GENERAL BEARING CORPORATION als Gemeinschaftsmarke

Angaben zur Rechtssache

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