VGH Hessen 2. Senat Urteil LS

Für eine Klage auf Auskunftserteilung gegen den Landrat, wer der Urheber seines Unterbringungsantrages …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Für eine Klage auf Auskunftserteilung gegen den Landrat, wer der Urheber seines Unterbringungsantrages gewesen sei, ist der Verwaltungsrechtsweg zulässig.

2. Das FreihEntzGes ist der Sache nach ein Polizeigesetz (Gefahrenabwehr).