OLG München · Bayern Berichtigungsbeschluss zitiert von 3

Berichtigung eines Schreibfehlers im Datum der Telefax-Übermittlung KI-Titel

Schreibfehler · Berichtigungsbeschluss · Prozessbeteiligte · Telefax · Datum

Zivilrecht

Tenor

Der Beschluss des Senats vom 4. August 2014 wird in Ziffer I. 3. der Beschlussgründe (Seite 5) wegen eines offensichtlichen Schreibversehens dahingehend berichtigt, dass es

statt

„… die Prozessbeteiligten wurden am 26.7.2014 zwischen 13:21 Uhr und 15:42 Uhr per Telefax abgeladen.“

heißen muss

„… die Prozessbeteiligten wurden am 26.5.2014 zwischen 13:21 Uhr und 15:42 Uhr per Telefax abgeladen.“