Verwerfung der Beschwerde gegen Rehabilitierungsbeschluss KI-Titel
Rehabilitierungsverfahren · StrRehaG · Beschwerde · Verwerfung
Strafrecht Beschwerde verworfen
Tenor
Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss der Kammer für Rehabilitierungsverfahren des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 21. August 2018 wird aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung, die auch durch das Beschwerdevorbringen nicht entkräftet werden, als unbegründet verworfen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erhoben (§ 14 Abs. 1 StrRehaG).