EuG Achte Kammer Urteil zitiert von 2

Wettbewerb – Kartelle

IMI plc und andere gegen Europäische Kommission

Wettbewerb – Kartelle – Sektor der Rohrverbindungen aus Kupfer und Kupferlegierungen – Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird – Geldbußen – Maßgeblicher Umsatz – Mitteilung über die Zusammenarbeit – Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen – Gleichbehandlung

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die IMI plc, die IMI Kynoch Ltd, die Yorkshire Fittings Ltd, die VSH Italia Srl, die Comap SA und die Simplex Armaturen + Fittings GmbH & Co. KG tragen die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung C(2006) 4180 der Kommission vom 20. September 2006 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/F-1/38.121 – Rohrverbindungen), hilfsweise auf Herabsetzung der gegen die Klägerinnen mit dieser Entscheidung verhängten Geldbuße