BVerfG 1. Kammer des Zweiten Senats Kammerbeschluss ohne Begründung

Zusprechende fachgerichtliche Entscheidung begründet für obsiegende Partei keine verfassungsrechtliche …

Nichtannahmebeschluss: Zusprechende fachgerichtliche Entscheidung begründet für obsiegende Partei keine verfassungsrechtliche Beschwer

Verfassungsrecht Nicht zur Entscheidung angenommen

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, da sie unzulässig ist, weil die im fachgerichtlichen Ausgangsverfahren erfolgreichen Beschwerdeführer durch das angegriffene Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht beschwert sind (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 15. Juli 2015 - 2 BvR 2292/13 -, juris, Rn. 46 ff.).

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.