Art. 23 und Art. 26 der Genfer Konvention (GK) stehen bei Konventionsflüchtlingen der mit § 120 Abs. 5 Satz 2 …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Art. 23 und Art. 26 der Genfer Konvention (GK) stehen bei Konventionsflüchtlingen der mit § 120 Abs. 5 Satz 2 BSHG verbundenen Verweisung auf die Inanspruchnahme von Sozialhilfe in dem Bundesland, in dem die Aufenthaltsbefugnis erteilt worden ist, nicht entgegen.
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