EuG Achte Kammer Urteil zitiert von 6

Widerspruch gegen Markenanmeldung KI-Titel

Markenrecht · HABM · Widerspruchsverfahren · Gleichheit von Marken

Europarecht Aufgehoben

Tenor

Tenor

1. Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) (Marken, Muster und Modelle) vom 29. Mai 2007 (Sache R 1315/2006-2) wird aufgehoben.

2. Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der MIP Metro Group Intellectual Property GmbH & Co. KG.

3. Die Metronia, SA trägt ihre eigenen Kosten.

Verfahren

Verfahrensbeteiligte anzeigenVerfahrensbeteiligte ausblenden

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 29. Mai 2007 (Sache R 1315/2006-2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der MIP Metro Group Intellectual Property GmbH & Co. KG und der Metronia, SA

Angaben zur Rechtssache

>lt>17