EuG Achte Kammer Urteil zitiert von 1

Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren

Häfele GmbH & Co. KG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)

Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Topcom – Ältere Gemeinschafts- und Beneluxwortmarken TOPCOM – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Ähnlichkeit der Waren – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Häfele GmbH & Co. KG trägt die Kosten, einschließlich der notwendigen Kosten, die der Topcom Europe NV im Rahmen des Verfahrens vor der Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) entstanden sind.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 5. Juni 2009 (Sache R 1500/2008-2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Topcom Europe NV und der Häfele GmbH & Co. KG

Angaben zur Rechtssache

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