Die einem nebenamtlich tätigen, stellvertretenden Gemeindedirektor zu gewährende Aufwandsentschädigung kann …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Die einem nebenamtlich tätigen, stellvertretenden Gemeindedirektor zu gewährende Aufwandsentschädigung kann in Höhe von 222,-- DM monatlich nach Maßgabe der örtlichen Verhältnisse angemessen sein.