OVG Niedersachsen Urteil LS

Die einem nebenamtlich tätigen, stellvertretenden Gemeindedirektor zu gewährende Aufwandsentschädigung kann …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Die einem nebenamtlich tätigen, stellvertretenden Gemeindedirektor zu gewährende Aufwandsentschädigung kann in Höhe von 222,-- DM monatlich nach Maßgabe der örtlichen Verhältnisse angemessen sein.