EuGH Achte Kammer Urteil

Freizügigkeit – Freier Dienstleistungsverkehr

Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Portugiesische Republik

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Freizügigkeit – Freier Dienstleistungsverkehr – Niederlassungsfreiheit – Schrittweise Anpassungen nach dem Beitritt der Republik Bulgarien und der Republik Rumänien

Europarecht Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats

Tenor

Tenor

1. Die Portugiesische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 2006/100/EG des Rates vom 20. November 2006 zur Anpassung bestimmter Richtlinien im Bereich Freizügigkeit anlässlich des Beitritts Bulgariens und Rumäniens verstoßen, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.

2. Die Portugiesische Republik trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass der Maßnahmen, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2006/100/EG des Rates vom 20. November 2006 zur Anpassung bestimmter Richtlinien im Bereich Freizügigkeit anlässlich des Beitritts Bulgariens und Rumäniens (ABl. L 363, S. 141) nachzukommen